WPBV-Sportregelment

WPBV-Sportreglement Version 1.6 Saison 10/11

VORWORT

I) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN
A) Anwendungs- / Geltungsbereich
B) Verantwortung
C) Bekleidungsvorschriften

WETTKÄMPFE
Regeln für den Veranstalter

II) BASISTURNIERE
Organisation
A) Teilnahmeberechtigt
B) Preise / Dotation
C) Nenngeld
D) Austragungsmodus / Gesetzte
E) Spielbeginn und Einspielzeiten
F) Spielregeln/Auspielziele
G) Startplätze
H) Nennschluss
I) Schiedsrichter
J) Bekleidung
K) Sponsoring
L) Medienrechte

III) WIENER-LANDESMEISTERSCHAFTEN
Zur Organisation
Zu A) Teilnahmeberechtigt
Zu B) Preise, Dotationen und Turnierabgabe
Zu D) Austragungsmodus / Gesetzte

IV) HOBBY C-TURNIERE

V) JUGENDTURNIERE (JUGENDSCHNUPPERTURNIERE)

VI) LANDES MANNSCHAFTSCUP DES WPBV
Zu B) Preise, Dotationen und Turnierabgabe
Zu C) Nenngeld
Zu D) Austragungsmodus / Gesetzte
Zu F) Spielregeln / Ausspielziele

VII) GRAND PRIX

VIII) LANDESLIGEN
A) Wettkampfleiter
B) Ligen und deren Einteilung
C) Besondere Teilnahmebedingungen
D) Spieltermine
E) Änderung des Spieltermines
F) Meisterschaftmodus
G) Mannschaften
H) Spieler, Stammspieler, Spielberechtigung
I) Nichtantreten, Disqualifikation
J) Schiedsrichter
K) Zeitablauf / Begrüßung / Spielbeginn
L) Matchmodus
M) Ausspielziele
N) Proteste
O) Wertung, Tabellenreihung
P) Auf- und Abstieg
Q) Ausländerregelung
R) Meisterehrung

IX) SPIELERLIZENZEN

X) SCHIEDSRICHTER

XI) JUGENDLIGA

XII) ÜBUNGSLEITER

XIII) WPBV-JUGENDKADER
A) Richtlinien für die Aufnahme
B) Durchführung

INSTANZEN IM WPBV
GEBÜHRENSÄTZE DES WPBV
STRAFORDNUNG UND STRAFSÄTZE

 

VORWORT

Sehr geehrte Billardsportfreunde!

Ihr haltet das WPBV Sportreglement in Händen. Dieses Wettkampf- und Sportreglement ist ein für das Bundesland Wien und die dem WPBV angehörenden Vereine verbindliches Regelwerk. Das WPBV-Reglement ist eine Ergänzung des Sportreglements und des Regelheftes des ÖPBV, die weiterhin uneingeschränkte Gültigkeit haben. Das WPBVReglement tritt dort in Kraft, wo das ÖPBV-Reglement den Landesverbänden die Kompetenz erteilt. Das ist zum Beispiel bei der Ligaeinteilung, den Basisturnieren, ihrer Organisation und dem Spielmodus, der Gestaltung der Jugendarbeit, der Austragung der Landesmeisterschaften usw. der Fall. Wir hoffen sehr, dass diese Organisationsgrundlage allen, die Sie benötigen, eine Hilfe ist und somit ermöglicht, dass alle Funktionäre effizienter ihren Teil dazu beitragen können, dass sich der Pool-Billardsport in Wien weiterentwickelt. Es wird sicherlich auch im Laufe dieser Saison wieder manche Änderungswünsche und Anregungen geben. In diesem Zusammenhang möchten wir die Gelegenheit ergreifen und eine große Bitte äußern:
Nicht in „Thekendiskussionen“ solche Änderungen zu fordern, sondern solche Diskussionen anderorts in zivilisierter Form (auch wenn die eigenen Ideen nicht immer gutgeheißen werden) zu führen. Falls es Änderungswünsche oder Anregungen gibt bzw. Ergänzungen notwendig sind, so bitten wir Euch dies direkt an uns (WPBV Präsidium) heranzutragen. Wir sind überzeugt, dass wir uns gemeinsam von Saison zu Saison jenes Reglement erarbeiten, das der gegebenen Situation und den aktuellen Bedürfnissen entspricht und somit dem Billardsport als Gesamtes und nicht nur den Einzelinteressen dient.

In diesem Sinne verbleiben wir mit sportlichen Grüßen

Erich Gruber     Christina Drexel
Präsident           Schriftführerin

Der Vorstand des WPBV behält sich das Recht vor, wieninterne Regelungen dieses Sport- und Wettkampfreglements bei Bedarf auch während der Saison zu ändern!


I.) ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN

A) Anwendungs-/Geltungsbereich
Dieses Reglement regelt alle Wettkämpfe, die in den Zuständigkeitsbereich des WPBV fallen. Für regionale Wettkämpfe (d.h. solche, an denen nur Lizenzspieler des WPBV teilnehmen können) stellt das Sportreglement des ÖPBV die Rahmenbedingungen auf, die in diesem vom WPBV erstellten Reglement berücksichtigt wurden.

B) Verantwortung
Die Vereine des WPBV haften gegenüber dem WPBV für ihre Mitglieder.

C) Bekleidungsvorschriften
Bei allen Bewerben, die in die Zuständigkeit des WPBV fallen, gilt folgender Dress-Code C:
Hemd oder Leiberl/Poloshirt (mit Kragen), darüber Pullover, Pullunder, Weste, Jackett, Jacke, Sakko.
Lange einfarbige Hose (aufgesetzte Taschen nur nietenfrei) sind erlaubt. Bei Damen auch Stoffrock
Die Schuhe müssen überwiegend einfärbig und halbhoch sein. Hauptsächlich aus Leder / Lederimitat.
Stiefeln sind unter der Hose zu tragen (Damen ausgenommen).

Definitiv verboten sind Lederhose, Lederjacke, kurze Hose, Jeans, Jogginghose u. ä., Sandalen, Pantoffeln, Turnschuhe u. ä., Leiberl ohne Ärmel, spielen ohne Schuhe und/oder mit Kopfbedeckung (auch Stirnband u. ä.) oder Walkman.

Das Landesverbandsabzeichen muss bei Bewerben im Zuständigkeitsbereich des WPBV nicht getragen werden (BT, CT, Mannschaftscup, Jugendturnier, Landesligen usw.). Das Vereinsabzeichen ist sichtbar auf der linken Brustseite zu tragen, es kann aber auch aufgedruckt (z.B. am Rücken) sein.
Bei Mannschaftsbewerben muss die Mannschaft in einem einheitlichen Dress (inkl. Abzeichen) spielen, die einzelnen Spieler müssen den Dress von Anfang bis zum Ende der Begegnung tragen. Kein Wechseln während des Bewerbes, auch wenn der Spieler gerade nicht im Einsatz ist!!!
Anm.: Alle Ausnahmen vom Dress-Code müssen vom Vorstand genehmigt werden

WETTKÄMPFE
Regeln für den Veranstalter
Bei Bewerben, bei denen Lizenzspieler teilnahmeberechtigt sind und die nicht in diesem Reglement beschrieben sind, ist spätestens 6 Wochen vor dem Turnier beim WPBV Präsidium schriftlich um eine Genehmigung anzusuchen.

II) BASISTURNIERE

Organisation
Vom WPBV können je nach Terminen, die vom Bundesverband festgelegt werden, maximal 7 Basisturniere pro Saison veranstaltet werden. Es obliegt der erweiterten Vorstandssitzung, diese Termine an die Vereine zu vergeben. Auch die Disziplinen, die gespielt werden, können wenn nötig vom Landesverband festgelegt werden. (Dies wird z.B. dann der Fall sein, wenn die Mehrheit der Vereine in einer Saison Basisturniere in derselben Disziplin veranstalten wollen – Es sollte (muss aber nicht) in jeder Disziplin ein Turnier gespielt werden).

1. Ist ein B-Turnier für ein GP-Wochenende terminisiert, dann sind GP-Teilnehmer beim B-Turnier nicht
startberechtigt.
2. In einem Wertungszeitraum ist die Teilnahme an nur einem B-Turnier erlaubt!

Turnierergebnisse (Raster), Turnierbericht (dieser sollte bis 21:00 des auf den Turniertag folgenden zweiten Werktag online sein) und Strafbericht sind am nächstfolgenden Werktag per Fax oder per e-Mail (Originale müssen falls notwendig nachgereicht werden) an den jeweils zuständigen Referenten (Ranglisten-, Presse- u. Strafreferenten) zu übermitteln. Strafsätze bei verspäteter Abgabe können dem ÖPBV Reglement entnommen werden. Wenn es bei der Organisation, der Turnierleitung oder der Übermittlung der Turnierunterlagen zu unüberbrückbaren Fehlern, Verspätungen oder sonstigen Mängeln kommt, kann der WPBV Vorstand sich dazu entscheiden, den Verein in der kommenden Saison kein Basisturnier ausrichten zu lassen. Oder der WPBV selbst richtet dieses Turnier im Vereinslokal aus. Anm.: Keine Einnahmen für den Verein!

Die zwei- bis dreiköpfige Turnierleitung besteht aus zwei Vertretern des ausrichtenden Vereins (mit Schiedsrichterprüfung) und wenn möglich dem Turnierreferenten bzw. einem anderen Vorstandsmitglied des WPBV. Für die Turnierleitung ist ein eigener Bereich etwas abseits des Turniergeschehens einzurichten, wo der Turnierraster (inkl. Computerauslosung) deutlich sichtbar anzubringen ist. Die Spielergebnisse sind vom jeweiligen Sieger unmittelbar nach Beendigung seiner Partie der Turnierleitung zu melden. Eintragungen im Turnierraster werden nur von der Turnierleitung vorgenommen, welche unter anderem auch (bei Abwesenheit der zuständigen Referenten) für die Meldung von Regelwidrigkeiten (Strafbericht) und das Ausfüllen des Presseformulars verantwortlich ist.

Die Turnierunterlagen (Raster usw.) und die Preise werden dem Veranstalter vom WPBV-Turnierreferenten zugesandt, oder durch einen Funktionär des WPBV am Tag des Basisturniers zeitgerecht übergeben.

A) Teilnahmeberechtigt
sind alle Wiener Lizenzspieler und Spieler anderer LVs, wenn sie sich zum Zeitpunkt des Turniers im Gebiet des WPBV aufhalten (z.B. Studium, Urlaub, Präsenzdienst, Kuraufenthalt usw.)

B) Preise/Dotation
Pokale und Medaillen werden vom WPBV rechtzeitig beigestellt.
Von den Nenngeldern fallen dem WPBV € 50,- als Turnierabgabe zu, und € 50,- verbleiben beim austragenden Verein. Das restliche Nenngeld, wird als Preisgeld an die besten 8, 12 oder 16 Spieler ausbezahlt. Wie viele Plätze ausbezahlt werden richtet sich nach der Teilnehmeranzahl. Pokale oder Medaille für die ersten 3 Plätze werden vom WPBV zur Verfügung gestellt.

Der folgende Verteilungsschlüssel soll bei der Auszahlung helfen !!
Die Prozente müssen nicht unbedingt genau eingehalten werden, jedoch sollte versucht werden die Abstufungen in etwa so einzuhalten wie sie hie aufgeführt sind. Der 1.Platz soll maximal € 100,- bekommen, und zugleich der jeweils letzte ausbezahlte Platz mindestens das Nenngeld von € 15,-. Diese Auszahlungsmodalitäten (Regelungen) gelten in analoger Weise auch für Landesmeisterschaften. Bei Turnieren mit weniger als 20 Teilnehmern kann die Preisgeldauszahlung auf die ersten drei Plätze reduziert werden.

 Bis 32 Teiln.33 – 48 Teiln.ab 49 Teiln.
1. Platz ca.32 Prozent25 Prozent18 Prozent
2. Platz ca.20 Prozent17 Prozent14 Prozent
3. Platz ca.12 Prozent10 Prozent9 Prozent
5. Platz ca.6 Prozent6 Prozent6 Prozent
9. Platz ca.3,5 Prozent4 Prozent 
13. Platz ca.2,5 Prozent  


Ein Vienna Pool Tour Masters findet nur statt wenn die Finanzierung über Sponsorgelder erfolgen kann. Der WPBV führt eine Tabellenwertung über die besten Ergebnisse jedes Spielers bei Basisturnieren, Grand Prix und Landesmeisterschaften. Am Ende der Saison sind die besten 16 Spieler und Spielerinnen dieser Tabelle am Masters teilnahmeberechtigt. Die Sponsorengelder werden prozentuell auf die ersten 8 bzw. 16 (wenn über 4000,-€) ausbezahlt.

C) Nenngeld
Erwachsene : € 15,-
Jugendliche : € 0,-
Nachnennung (auch Jugendl.) : + € 8,-
Mit der Nennung wird das Nenngeld fällig und ist bei der Turnierleitung spätestens bis zu dem auf der Ausschreibung genannten Zeitpunkt zu bezahlen.

D) Austragungsmodus/Gesetzte
Gespielt wird je nach Anzahl der Teilnehmer mit einem 32er oder 64er Raster mit Hoffnungsrunde bis zu den letzten 8. (Doppel K.O. – System). Die letzten 8 spielen im einfachen K.O. bis zum Finale. Die besten 8 der genannten Teilnehmer werden gemäß ihrer Platzierung in der österreichischen Rangliste automatisch
(Computer) auseinandergesetzt. Alle restlichen Spieler werden in den Raster gelost (Lose Nr.9 – Spieleranzahl).

E) Spielbeginn und Einspielzeiten
Grundsätzlicher Austragungstag ist Sonntag (Samstage und Feiertage in Ausnahmefällen möglich).
Einspielzeit für alle Spieler ist von 10.00 bis 11.00 Uhr.
Anwesenheitspflicht ist 10.45 Uhr. Turnierbeginn ist um 11.00 Uhr.

F) Spielregeln/Ausspielziele
Spielregel: Es gelten die Spielregeln des ÖPBV für 9-Ball, 8-Ball, 10-Ball oder 14/1. Es wird mit Sieger-Break gespielt. Die Ausspielziele sind dem Turnierplan (Raster) zu entnehmen. Grundsätzlich gilt aber:
Vorrunden (Doppel K.O.) Finalrunden
9-Ball 5 7
8-Ball 4 6
10-Ball 4 6
14/1 70/20 100/20
Die Turnierleitung ist in dringenden Fällen (z.B. bei Zeitüberschreitung von über 60 Minuten) jederzeit berechtigt, die Ausspielziele zu senken oder zu erhöhen.

G) Startplätze
Grundsätzlich erhalten alle Spieler, die teilnehmen möchten, einen Startplatz. Sollten sich mehr Spieler melden als Startplätze zur Verfügung stehen, so werden die Plätze auf Grund der zum Zeitpunkt der Nennung aktuellen Wiener Rangliste vergeben.

H) Nennschluss
Jeweils DONNERSTAG um 20.00 Uhr vor dem entsprechenden Turnier beim Turnierreferenten, per Fax, e-Mail oder
telefonisch auf einen unter Umständen zur Verfügung stehenden Anrufbeantworter. Sollte das Turnier an einem anderen Wochentag als Sonntag ausgetragen werden, bleibt der Nennschluss ebenfalls der letzte Donnerstag vor dem Turnier. Nachnennungen sind für alle Spieler möglich. Nachnennungen sind bis unmittelbar vor Turnierbeginn möglich, jedoch mit der Einschränkung, dass nur die leeren Plätze im Raster aufgefüllt werden können, wobei wenn möglich die Gesetzten Spieler (TOP 8) niemanden zugelost bekommen. Die Gebühr für Nachnennungen (€ 8,-) ist bei der Turnierleitung zu bezahlen und gehört dem austragenden Verein.

I) Schiedsrichter
Bei Basisturnieren des WPBV wird grundsätzlich bis zum Finale ohne Schiedsrichter gespielt, sollte ein Spieler jedoch einen Schiedsrichter verlangen, so muss dieser von der Turnierleitung gestellt werden. Im Finale wird von der Turnierleitung ein Schiedsrichter gestellt.

J) Bekleidung
Es gilt der unter ALLGEMEINES angeführte Dress-Code C des WPBV.

K) Sponsoring
Die Teilnehmer können vom WPBV verpflichtet werden Werbung zu tragen.

L) Medienrechte
Die Teilnehmer sind mit der honorarfreien Veröffentlichung ihrer Person in Bild, Schrift und Ton einverstanden.

III) WIENER-LANDESMEISTERSCHAFTEN

Grundsätzlich behalten alle Punkte unter I) BASISTURNIERE ihre Gültigkeit, jedoch mit folgenden Abweichungen und Erweiterungen:

Zur Organisation
Die Wiener Landesmeisterschaften werden, wenn sich mindestens 8 Spieler melden, in folgenden Kategorien ausgetragen; ein Spieler ist in der allgemeinen Klasse und in seiner speziellen Kategorie startberechtigt.
- Damen
- Allgemeine Klasse
- Jugend
- Senioren

Gespielt wird jeweils in den Disziplinen:
- 8 Ball
- 9 Ball
- 10 Ball
- 14/1

Zu A) Teilnahmeberechtigt
Bei den Wiener Landesmeisterschaften sind nur Mitglieder von Vereinen, die dem WPBV angehören, startberechtigt.

Zu B) Preise, Dotationen und Turnierabgabe
Für die Allgemeine Klasse gelten diesbezüglich dieselben Bestimmungen wie unter BASISTURNIERE beschrieben. Für die Kategorien Damen, Jugend und Senioren gibt es für die ersten 3 Plätze Pokale oder Medaillen die der WPBV bereitzustellen hat. In den Spezialkategorien gibt es kein Preisgeld und keine Nenngelder, da sonst alle die auch in der Allgemeinen Klasse antreten, eine Doppelbelastung zu tragen hätten. Anm.: Es wird versucht in den Spezialkategorien (Damen, Senioren und Jugend) gemeinsame Veranstaltungen mit dem NÖBSV durchzuführen.

D) Austragungsmodus/Gesetzte
Gespielt wird je nach Anzahl der Teilnehmer mit einem 32er oder 64er Raster mit Hoffnungsrunde bis zu den letzten 8 (Doppel K.O. – System). Die letzten 8 spielen im einfachen K.O. bis zum Finale. Bei allen Landesmeisterschaften, werden die Spieler/innen gemäß ihrer Platzierungen in der österreichischen Rangliste,
automatisch vom Computerprogramm, nach Nennschluss auseinandergesetzt (daher durchgelost). Alle Nachnennungen werden dann nur noch auf die freien Plätze gelost, wobei die Gesetzten (Top 8) zuletzt Gegner zugelost bekommen.

IV) HOBBY TURNIERE

Grundsätzlich gestattet der WPBV jedem Verein in Wien die Austragung von Hobby Turnieren. Möchte der Verein allerdings, dass an diesen Turnieren Lizenzspieler des WPBV teilnehmen, muss es sich bei den Terminen um “FREIE TERMINE“ handeln. Also Termine die weder vom ÖPBV noch vom WPBV geschützt sind (z.B. GP, ÖM, LM, Vienna Tour, Wiener Liga, und ähnliches).
All diese Turniere müssen vom WPBV genehmigt sein, und der Verein hat daher rechtzeitig und schriftlich (email, Fax) um diese Genehmigung beim WPBV anzusuchen. (Ausnahme: Clubinterne Turniere an FREIEN TERMINEN).

V) JUGENDTURNIERE (Jugendschnupperturniere)

Die Jugendschnupperturniere werden generell, in voller Gänze vom Jugendreferenten (Jugendsportwart) und/oder Jugendtrainer (Landesverbandstrainer) organisiert, durchgeführt und nachbearbeitet. Der WPBV vergibt zu Saisonbeginn an interessierte Vereine Jugendschnupperturniere, für die eine Punktewertung beantragt wird. An diesen Turnieren darf jeder Jugendliche (auch ohne Lizenz) teilnehmen. Der veranstaltende Verein hat dafür Sorge zu tragen, dass mindestens ein Pokal und zwei Medaillen (Plätze 1-3) vorhanden sind. Jeder ausrichtende Verein erhält dafür eine Jugendturnierförderung in der Höhe von € 35,-

VI) LANDES MANNSCHAFTSCUP DES WPBV

Grundsätzlich behalten alle Punkte unter I) BASISTURNIERE ihre Gültigkeit, jedoch mit folgenden Abweichungen:

Zu B) Preise, Dotationen und Turnierabgabe
1.Platz Dem Anlass entsprechende Trophäe und zusätzlich Medaillen für alle Spieler
2. Platz Dem Anlass entsprechende Trophäe und zusätzlich Medaillen für alle Spieler
3. Platz Dem Anlass entsprechende Trophäe und zusätzlich Medaillen für alle Spieler
Dem ausrichtenden Verein werden durch den WPBV € 400,- Turnierabgabe in Rechnung gestellt.

Zu C) Nenngeld
Das Nenngeld (Startgeld) beträgt € 40,- pro Mannschaft

Zu D) Austragungsmodus/Gesetzte
Der LMC wird in einem Triple-K.O.-System mit zwei Hoffnungsrunden bis zur Ermittlung der besten acht Mannschaften durchgeführt – danach K.O. (spezieller Raster für LMC). Die besten Mannschaften des LMC qualifizieren sich für den ÖPBV Mannschaftscup. Die Anzahl der Mannschaften, die beim ÖPBV Cup teilnahmeberechtigt sind, und der genaue jährliche Termin des LMC werden vom ÖPBV festgelegt.

Zu F) Spielregeln/Ausspielziele
Gespielt wird 8 Ball auf jeweils nur ein gewonnenes Game. Gespielt werden drei Abschnitte zu jeweils drei Einzelspielen. Pro Abschnitt darf jeder Spieler nur einmal eingesetzt werden. Das Team welches zuerst 5 Games gewonnen hat ist Sieger der Partie und die Partie ist beendet. Im Unterschied zu Mannschaftsmeisterschaftsrunden müssen hier alle 9 Partien bereits am Anfang eingetragen werden. Weitere Informationen entnehme man dem Sport- und Wettkampfreglement des ÖPBV.

VII) GRAND PRIX

Alle Informationen zu Grand Prix, die ja in den Veranstaltungsbereich des ÖPBV fallen, entnehme man bitte dem Sportreglement des ÖPBV unter Punkt 9.1

VIII) LANDESLIGEN

A) Wettkampfleiter
Wettkampfleiter der Landesligen ist der WPBV Ligareferent. Anm.: Also auch 1. Instanz in Protestfällen, bei Strafbeglaubigungen, gemeinsam mit dem Strafreferenten (Disziplinarreferenten).

B) Ligen und deren Einteilung
1) Die 1. Landesliga besteht aus maximal 8 Mannschaften
2) Die 2. Landesliga besteht ebenfalls aus maximal 8 Mannschaften
3) Die 3. Landesliga (falls notwendig) besteht aus mindestens 4 und maximal 8 Mannschaften,
4) Die Einteilung der Landesliga obliegt dem WPBV (Sportwart)
Dabei ist folgendermaßen vorzugehen:

1. Landesliga: Nachdem festgelegt wurde, welche Mannschaften in der BL1/BL2 spielen, wird die Zusammensetzung der 1. Landesliga an Hand der Abschlusstabelle der Vorsaison vorgenommen.

2. Landesliga: Anhand der Abschlusstabelle werden bis zu 8 Mannschaften in die 2. Landesliga eingeteilt.

3. Landesliga: Die 3.Landesliga kann bei Bedarf (bei mehr als 8 Mannschaften und wenn es sich um die unterste Liga handelt) in zwei Gruppen aufgeteilt werden. Die Aufteilung erfolgt nach regionalen Gesichtspunkten.

C) Besondere Teilnahmebedingungen
1) Die Anmeldung für die nächste Saison erfolgt durch:
a) Nennung der Mannschaften beim Ligareferenten (Sportwart) des WPBV mit dem dafür vorgesehenen Anmeldeformular, bis zu einem jeweils jährlich vorgegebenen Termin.
b) Einzahlung des Startgeldes auf das WPBV-Konto, nach Erhalt der Rechnung.
c) Wird eine dieser Voraussetzungen nicht, nicht vollständig oder zu spät erfüllt, so gilt dies als Startverzicht.

2) Steigt eine Mannschaft freiwillig ab, oder zieht nach Einteilung der Liga eine Mannschaft zurück (auch BL Relegationsrückzug), oder wird eine Mannschaft während der Meisterschaft disqualifiziert, oder ähnliches, so kann von diesem Verein in der nächsten Saison keine Mannschaft in die BL1/BL2 aufsteigen. (Diese Richtlinien sind für eine eventuelle Jugendliga nicht gültig)

3) Vereine mit zwei oder mehr Mannschaften in der 1. LL müssen zumindest mit einer weiteren Mannschaft in der 2. oder 3. LL teilnehmen.

D) Spieltermine / Verschiebungen
1) Es werden 2 Runden pro Spieltag gespielt. Spieltag ist lt. Zeitplan vorgegeben Sonntag. Die erste Partie beginnt um 11.00 Uhr und die zweite Partie ist grundsätzlich für 15.00 Uhr angesetzt.

2) Zwischen den Begegnungen steht jeder Mannschaft 1 Stunde Pause für Lokalwechsel, Essen etc. zu. Sind beide Mannschaften einverstanden, kann die 2. Begegnung aber auch früher als terminisiert beginnen.

3) Einigen sich beide Mannschaften, so können sie den Tag und die Uhrzeit des Spielbeginns, mit schriftlicher Meldung von beiden Mannschaften (spätestens 3 Tage vor dem Match) an den Ligareferenten, zwischen folgenden Rahmenzeiten selbst festlegen:
a) Freitag zwischen 14.00 und 19.00 Uhr.
b) Samstag zwischen 10.00 und 19.00 Uhr.
c) Sonntag zwischen 10.00 und 19.00 Uhr.

4) Erfolgt keine Einigung bezüglich einer eventuellen Verschiebung, so gilt der terminisierte Spieltag. Vom Ligareferenten kann in Ausnahmefällen (siehe E) ein neuer Termin angesetzt werden.

5) Ein Verzicht auf die Austragung eines Spiels des Grunddurchganges ist nicht möglich.

6) Die letzte Doppelrunde (13. und 14. Begegnung) kann/darf nicht verschoben werden.

E) Änderung des Spieltermins durch den Ligareferenten
1) Dies ist nur möglich, wenn zwei Stammspieler wegen höherer Gewalt ausfallen. Es bedarf des Einverständnisses des Ligareferenten, der auch den neuen Termin festlegt.

2) Die Änderung eines Spieltermins bzw. des Spielorts ohne Genehmigung führt zur Strafbeglaubigung und zu disziplinären Maßnahmen gegen beide Mannschaften.

3) Beabsichtigt eine Mannschaft den Einsatz eines Jugendlichen, so kann sie um Verlegung des Spieltermins ansuchen. Dies muss schriftlich und spätestens 10 Tage vorher erfolgen. Anm.: Der betreffende Jugendliche muss dann auch zumindest bei einem Match zum Einsatz gebrachtwerden!

4) Über die Änderung des Spieltermins durch den Ligareferenten, muss der antragstellende Verein den Gegner sofort nach Entscheid des Ligareferenten informieren!

F) Meisterschaftmodus
1. Landesliga: Es spielt jede Mannschaft gegen jede andere mind. ein Hin- und Rückspiel (Heim-/Auswärtsspiel).
2. Landesliga: Es spielt jede Mannschaft gegen jede andere mind. ein Hin- und Rückspiel (Heim-/Auswärtsspiel).
3. Landesliga: Es spielt jede Mannschaft gegen jede andere mind. ein Hin- und Rückspiel (Heim-/Auswärtsspiel).
Sollte es mehr als eine 3.Landesliga geben, spielen die Sieger der einzelnen Gruppen am Ende ihrer Grunddurchgänge ein Playoff, um den Aufsteiger in die 2. Landesliga zu ermitteln.

G) Mannschaften
1) Eine Mannschaft muss mit mindestens zwei Spielern antreten. In einem Match können maximal drei Ersatzspieler zum Einsatz kommen.

2) Eine Neuaustragung eines Spiels, weil eine der Mannschaften nicht erschienen ist, ist nur im Falle höherer Gewalt möglich. Darüber entscheidet der Ligareferent (1. Instanz) des WPBV. Mehr zum Thema “Höhere Gewalt“ findet man auch im ÖPBV Sportreglement unter Punkt 4.2

H) Spieler, Stammspieler, Spielberechtigung
1) In der LL-Mannschaft kann jeder Spieler des Vereins mit gültiger Lizenz eingesetzt werden.

2) Spielberechtigt sind nur Akteure, die bei der gegenseitigen Begrüßung anwesend sind und im Matchprotokoll eingetragen sind.

3) Nach dem fünften Einsatz in der gleichen Mannschaft erlangt der Spieler den Status "Stammspieler".

4) Stammspieler dürfen nur in dieser Mannschaft bzw. einer Mannschaft einer höheren Liga eingesetzt werden. Von dieser Regelung ausgenommen sind Stammspieler aus der untersten Wiener Landesliga, d.h. innerhalb der untersten Liga dürfen Stammspieler auch zwischen verschiedenen Mannschaften desselben Vereines ausgetauscht werden.

5) Ein Spieler darf in einer Runde nicht gleichzeitig in der BL1 und/oder der BL2 und/oder bei einem Spiel der LL eingesetzt werden. Anm.: Dies gilt als Einsatz eines unberechtigten Spielers. Dies muss ganz besonders bei Spielverschiebungen berücksichtigt werden. Die Kontrolle obliegt dem Ligareferenten.

6) In der Relegation (Playoff) darf ein Spieler nur noch in einer Mannschaft zum Einsatz kommen. Anm.: Er darf nach seinem 1. Relegations (Playoff) Einsatz nicht mehr in einer anderen Mannschaft spielen.

7) Bei Einsatz eines unberechtigten Spielers wird das komplette Match mit 6:0 für den Gegner gewertet, und auch die einzelnen Partien aller Spieler werden so gewertet. Weiters werden die entsprechenden Disziplinarmaßnahmen gegen Spieler, Mannschaft und Verein eingeleitet. (Genaueres entnehme man den jeweiligen Straf- und Gebührenordnungen des WPBV und ÖPBV)

8) Jugendliche werden bei ihrem ersten Vergehen (pro Saison) verwarnt und nicht gleich bestraft. Dasselbe gilt bei Jugendmannschaften, d.h. Mannschaften die ausschließlich aus Jugendlichen bestehen.

9) Doppelrunden, d.h. Mannschaftsbegegnungen die am selben Tag stattfinden, gelten als ein Bewerb. Hier wird dasselbe Vergehen nicht zweimal bestraft. Dies gilt sowohl für Jugendliche als auch für Erwachsene. Anm.: Diese Neuregelungen (8 und 9) betreffen Geldstrafen. Eine Strafverifizierung von Partien, etwa beim Einsatz eines unberechtigten Spielers, muss aber jedenfalls durchgeführt werden.

I) Nichtantreten, Disqualifikation
1) Tritt eine Mannschaft zu einem Match nicht an, so wird
a) in der Grundrunde das Match mit 0:6 strafbeglaubigt und die Mannschaft bei Punktgleichheit (unabhängig vom Score) automatisch schlechter gereiht.
b) in der Relegation (Playoff) diese Mannschaft disqualifiziert.

2) Dreimaliges Nichtantreten einer Mannschaft im Grunddurchgang führt ebenfalls zur Disqualifikation.

3) Wird eine Mannschaft nach erfolgter Ligaeinteilung oder während der Meisterschaft disqualifiziert, zurückgezogen, o.ä., so gilt sie als aufgelöst.

4) Disqualifikation bedeutet, dass alle Spiele gestrichen werden (0:0 und 0 Punkte) und die Mannschaft
als aufgelöst gilt. Anm.: Sie steigt nicht in die nächsttiefere Liga ab, denn sie existiert gem. dem Reglement ja nicht mehr. Sollte diese Mannschaft also beabsichtigen in der nächsten Saison wieder zu spielen, muss sie – wie jede andere neu gegründete Mannschaft – in der untersten Liga des WPBV beginnen.

J) Schiedsrichter
1) In der 1. Wiener Landesliga müssen zumindest 2 der eingesetzten Spieler die Regelkenntnisprüfung abgelegt haben. Es darf also nicht nur 1 Spieler die Regelkenntnisprüfung abgelegt haben, da sonst die Partie strafbeglaubigt werden muss (0:6). Über eventuelle Ausnahmen (neuer Verein) entscheidet der Ligareferent des WPBV.

2) In der 2. und 3. LL muss zumindest einer der eingesetzten Spieler pro Mannschaft die Regelkenntnisprüfung abgelegt haben. Es darf also nicht ohne einen Spieler mit Regelkenntnisprüfung gespielt werden, da sonst die Partie strafbeglaubigt werden muss (0:6). Über eventuelle Ausnahmen (neuer Verein) entscheidet der Ligareferent des WPBV.

3) 14/1-Spiele werden von beiden Mannschaften zu gleichen Teilen mit Schreibern besetzt.

4) Ob mit oder ohne Schiri gespielt wird, entscheiden die Mannschaftsführer.
a) Wird mit Schiri gespielt, so sind die Spiele zu gleichen Teilen von den beiden Teams zu besetzen.
b) Einigen sich die beiden Mannschaftsführer ohne Schiri zu spielen, dann ist festzulegen, wer als Oberschiedsrichter* bzw. dessen Stellvertreter fungiert.
*Diese beiden müssen keine geprüften Oberschiedsrichter sein.

K) Zeitablauf/Begrüßung/Spielbeginn
1) 30 Minuten vor dem vorgesehenen Spielbeginn sind der Gastmannschaft die beiden Tische, auf denen in der Folge gespielt wird, zum Einspielen zur Verfügung zu stellen. Anm.: Verspätete Ankunft der Gäste führt zu entsprechender Verringerung bzw. zum Verlust der Einspielzeit.

2) Für die Heimmannschaft besteht die Verpflichtung bis zu 30 Minuten nach dem vorgesehenen Spielbeginn auf die Gäste zu warten. Anm.: Die Gäste haben keine Wartepflicht.

3) Das Matchprotokoll muss von der Heimmannschaft 10 Min. vor dem terminisierten Spielbeginn ausgefüllt sein (Name, Liz.Nr., Aufstellung). Von den Gästen ist das Spielprotokoll bis 5 Minuten vor Spielbeginn auszufüllen. Die Aufstellung erfolgt geheim!

4) Die Begrüßung hat spätestens zum terminisierten Spielbeginn zu erfolgen, bzw. wenn die Gäste danach erscheinen, unmittelbar nach deren Eintreffen. Anm.: Die Gäste müssen in diesem Fall sofort ihre Aufstellung eintragen und haben keine Einspielzeit, die Spiele beginnen sofort.

5) Es ist auf zwei Tischen zu spielen, wobei darauf zu achten ist, dass nach Möglichkeit beide besetzt sind. Sind beide Teams einverstanden, kann auch auf 3 Tischen gespielt werden. Anm.: d.h. nach einem beendeten Spiel ist sofort mit dem Nächstfolgenden (laut Matchprotokoll) zu beginnen.

6) Zwischen den beiden Abschnitten gibt es keine Pause! Die Heimmannschaft und die Gastmannschaft haben beide Abschnitte vor Beginn der ersten Partien vollständig auszufüllen, wobei jeder Spieler nur einmal pro Abschnitt einsatzberechtigt ist.

7) Nach Beendigung der Begegnung ist das vollständig ausgefüllte Matchprotokoll von beiden Mannschaftsführern auf seine Richtigkeit zu prüfen und zu unterschreiben. Der Mannschaftsführer der Heimmannschaft ist für die Eintragung der Ligaergebnisse ins Billardprogramm des ÖPBV verantwortlich, und zwar noch am selben Tag (Spieltag) bis um 23.59 Uhr. Weiters hat das Matchprotokoll bis spätestens am ersten auf die Begegnung folgenden Werktag dem Ligareferenten in schriftlicher Form übermittelt zu werden (gescannt und per email gesendet oder gefaxt).

L) Matchmodus
Pro Abschnitt darf ein Spieler nur einmal eingesetzt werden.
Pro Match werden zwei Abschnitte zu je drei Einzel gespielt und zwar wie folgt:
1. Landesliga
1. Abschnitt: 14/1 - 14/1 – 8 Ball
2. Abschnitt: 9 Ball – 9 Ball – 10 Ball
2. Landesliga
1. Abschnitt: 14/1 – 8 Ball – 8 Ball
2. Abschnitt: 9 Ball – 9 Ball – 10 Ball
3. Landesliga
1. Abschnitt: 8-Ball – 8 Ball – 8 Ball
2. Abschnitt: 9 Ball – 9 Ball – 10 Ball

M) Ausspielziele

Spielregel1.LL2.LL3.LL
8-Ball654
9-Ball876
10-Ball765
14/1*10080 

*Begrenzung auf 30 Aufnahmen

N) Proteste
1) Ein Protest ist sofort nach Eintreten bzw. Gewahrwerden des angefochtenen Umstandes im Spielprotokoll festzuhalten und zu unterschreiben. Auch der gegnerische Mannschaftsführer hat die Kenntnisnahme durch seine Unterschrift zu bestätigen. Der Protestgrund ist anzuführen.

2) Binnen drei Tagen (Poststempel) muss dem Ligareferenten vom Protestierenden schriftlich ein begründeter Protestantrag und eine Kopie des Einzahlungsbeleges der Protestgebühr übermittelt werden.

3) Proteste ohne begründeten Antrag oder entsprechende Beweismittel bzw. solche, die verspätet eingebracht wurden, werden als nicht vorgelegt betrachtet. Dadurch verfällt auch jedes weitere Rechtsmittel.

4) Wird ein Protestgrund erst später bekannt, so entscheidet das Präsidium des WPBV über die Berechtigung und gegebenenfalls Behandlung des verspäteten Protestes.

5) Proteste gegen Behauptungen bzw. Umstände, die im Protokoll festgehalten sind (z.B. gegen einen falschen Zählstand im 14/1), sind nicht mehr zulässig, wenn das Protokoll unterfertigt ist.

6) Proteste, Einsprüche und andere Rechtsmittel sind nur dann möglich, wenn der Betreffende bzw. die Mannschaft /der Verein seinen Verpflichtungen - insbesondere den finanziellen - fristgerecht nachgekommen ist.

7) Grundsätzlich gilt, dass trotz widrigster Umstände vor oder während des Matches immer angetreten bzw. fertig gespielt werden muss. Ein Nichtantreten bzw. Abtreten aus Protest ist nicht zulässig und führt zum Verlust jedes Rechtsmittels gegen diese Umstände. Anm.: In solchen Fällen ist z.B. sofort im Protokoll der Protestgrund einzutragen und das Match "unter Protest" weiterzuführen.
Wenn der Ligareferent und der Strafreferent (Disziplinarreferent) dem Protest nicht stattgeben, besteht die Möglichkeit, gegen Bezahlung der Protestgebühr in Höhe von € 75,-- Protest in 2. Instanz (WPBV Vorstand) einzulegen (innerhalb von 14 Tagen nach Entscheid der 1. Instanz). Der Protest bei der 2. Instanz muss schriftlich (an den Geschäftsführer), mit Begründung, Beweismitteln und einer Kopie der Einzahlungsbestätigung der Protestgebühr gemacht werden. Der WPBV-Vorstand entscheidet über den Protest. Wird dem Protest stattgegeben, erhält der Verein die Protestgebühr zurück, lehnt der Vorstand den Protest ebenfalls ab, verfällt die Protestgebühr zu Gunsten des WPBV.

O) Wertung, Tabellenreihung
Grunddurchgang
a) Jedes gewonnene Einzelspiel zählt einen Scorepunkt. Hat eine Mannschaft mehr Scorepunkte als die andere, so erhält sie drei Matchpunkte, der Verlierer null. Haben beide gleich viele Scorepunkte, so kommt es zum Stechen. Es werden zusätzlich drei 9-Ball Games (jeweils auf 1 Gewonnenes) blind gesetzt. Die Mannschaft die zwei von drei Games gewinnen kann, bekommt einen „Extrapunkt“, d.h. der Sieger des Stechens erhält 2 Punkte der Verlierer 1 Punkt.

b) Die Tabellenreihung erfolgt nach folgenden Kriterien:
aa) Matchpunkte
bb) Score (beachte Schlechterreihung bei Nichtantreten/Strafbeglaubigung)
cc) Direkte Begegnungen
dd) Höhere Anzahl der Siege
ee) Höhere Anzahl der Auswärtssiege
ff) 14/1 Mannschaftsdurchschnitt
gg) Summe der zehn besten 14/1 Höchstserien

P) Auf- und Abstieg
1. Landesliga: Der Sieger der 1. LL ist Wiener Meister u. spielt Relegation. Verzichtet die Mannschaft auf ihre Aufstiegschance in die Bundesliga 2 (Relegation), erhält die nächstplatzierte Mannschaft diese Möglichkeit. Genauere Informationen entnehme man bitte dem Sport- und Wettkampfreglement des ÖPBV. Die Mannschaft am letzten Tabellenplatz steigt in die 2. LL ab. Achtung auf Punkt C) 2)!

2. Landesliga: Der Sieger der 2. LL steigt in die 1. LL auf. Die Mannschaft am letzten Tabellenplatz steigt in die 3. LL ab.

3. Landesliga: Der Gesamtsieger der 3. LL steigt in die 2. LL auf.

Steigt eine Mannschaft aus der 2. Bundesliga in die 1. Wiener Landesliga ab, so steigt – sofern nicht gleichzeitig eine andere Mannschaft in die 2. Bundesliga aufsteigt – nicht nur die letztplatzierte Mannschaft, sondern die beiden letztplatzierten Mannschaften in die 2. Wiener Landesliga ab, da es ansonsten zu einer Überbesetzung kommen würde. Sollten in Ausnahmefällen noch mehr Mannschaften in die 1. Wiener Landesliga absteigen, so steigen auch dementsprechend mehr Mannschaften in die 2. Wiener Landesliga absteigen. Folglich kann es im Falle eines Aufsteigers in die 2. Bundesliga – kein Absteiger – auch zu einer Unterbesetzung der 1. Wiener Landesliga kommen, wodurch dann natürlich aus der 2. Wiener Landesliga nicht nur deren Meister, sondern auch der Zweitplatzierte das Recht hat aufzusteigen (3. Wiener Landesliga, usw.).

Q) Ausländerregelung
Grundsätzlich gilt im WPBV aufgrund unserer momentanen 3er Team Regelung, dass pro Abschnitt ein Österreichischer Staatsbürger eingesetzt werden muss. Weitere Informationen zu diesen Regelungen entnehme man bitte dem Sport- und Wettkampfreglement des ÖPBV, welche von uns im WPBV bei 4er Teams übernommen werden. (Punkt 5.3)

R) Meisterehrung
Die Sieger der einzelnen LL erhalten vom WPBV eine dem Anlass entsprechende Trophäe sowie eine dem Anlass entsprechende Auszeichnung für jeden einzelnen Stammspieler der Mannschaft. Die Siegerehrungen finden im Rahmen des ersten Basisturniers der folgenden Saison, oder eventuell bei einer dem Anlass entsprechendem Abschlussfeier des WPBV statt.

IX) SPIELERLIZENZEN

Jeder Verein hat für jeden Spieler einen Antrag auf Verlängerung der Spielerlizenz (ÖPBV Reglement–Formulare) bis spätestens zum vom WPBV vorgegebenen Zeitpunkt beim Ranglistenreferenten einzureichen. Die Spielerlizenzanträge sind vom Spieler und vom jeweiligen Vereinsobmann zu unterzeichnen, können jedoch auch vereinzelt zu einem späteren Zeitpunkt der Saison eingereicht werden. Für die Neuanmeldung eines Lizenzspielers ist ein Spieler-Anmeldeschein an den WPBV zu übermitteln. Genauere Informationen entnehme man bitte dem Sport- und Wettkampfreglement des ÖPBV. (“ÖPBV Spieleranmeldeschein“)

X) SCHIEDSRICHTER

Jeder Lizenzspieler hat die Regelkenntnisprüfung abzulegen. Jeder Spieler hat die Prüfung bis spätestens zum Ende seiner ersten Spielsaison (auch wenn nur teilweise) bei einem geprüften und vom ÖPBV anerkannten Oberschiedsrichter abzulegen. Wurde die Prüfung absolviert, erhält der Spieler mit Beginn der neuen Saison (seiner Zweiten) eine neue Lizenz mit dem Vermerk, dass er die Prüfung erfolgreich abgelegt hat. Spieler deren Lizenz 2 Jahre geruht hat, müssen innerhalb der genannten Frist (erste Saison) eine sogenannte Auffrischungsprüfung ablegen. Spieler, die vor Beginn Ihrer „zweiten Saison“, also nach Ablauf der Frist, keine Regelkenntnisprüfung besitzen, erhalten keine Lizenz für die neue Saison von Seiten des WPBV. Sollten sie versuchen in einem anderen LV oder unter Umständen Vereinslos zu spielen, haben sie mit erheblichen Geldbußen und/oder sogar österreichweiten Sperren zu rechnen (Strafenkatalog WPBV und/oder ÖPBV). Weiters ist für die Ablegung der Schiedsrichterprüfung eine Gebühr an den WPBV zu bezahlen (Gebührenkatalog WPBV).

XI) JUGENDLIGA

Folgende Punkte von VIII) LANDESLIGA sind sinngemäß auf die Jugendliga zu übernehmen: A, C, D, E, G, H, I, J, K, N, O, P, Q und R.
Die Wiener Jugendliga besteht aus mindestens 4 und maximal 8 Mannschaften. (B)
Jede Mannschaft der Jugendliga spielt gegen jede andere der Liga Hin- und Rückspiel (Heim- und Auswärtsspiel). (F)
Es gelten die Disziplinen und Ausspielziele der einzelnen Matches wie sie auch in der 3. Wiener Landesliga sind. (L,M)
Sollten Unklarheiten oder Fragen zur Wiener Jugendliga vorliegen, wende man sich an den WPBV Vorstand oder insbesondere an den Jugendreferenten (Jugendwart).

XII) ÜBUNGSLEITER

Genauere Informationen bezüglich Trainerwesen im WPBV und ÖPBV oder genauer gesagt bezüglich Übungsleiter, Lehrwart und Diplomtrainer entnehmen man bitte dem Sportreglement des ÖPBV, Kapitel 4 / 2

XIII) WPBV-JUGENDKADER

A) Richtlinien für die Aufnahme:
1) gültige Lizenz
2) Aufnahmetest zu Saisonbeginn (die Vereine tragen die Kosten für die Teilnahme am Aufnahmetest ).

B) Durchführung:
1) Mindestes 3 Jugendkadertrainings pro Saison
2) Teilnahme am Bundesländercup (Nominierung erfolgt durch den LV-Trainer)
3) Befreiung von Startgeldern bei allen vom WPBV veranstalteten Turnieren

Für die An- und Abreise zu den Kadertrainings hat der Verein Sorge zu tragen, das Quartier stellt der WPBV zur Verfügung.

Disziplinar- und Rechtsmittelordnung

INSTANZEN IM WPBV

Grundsätzlich ist immer der Strafreferent (Disziplinarreferent) die 1. Instanz. Er entscheidet und gibt seine Entscheidung schriftlich bekannt. Bei Ligaprotokollen übermittelt der Ligareferent die Strafen an den Strafreferenten weiter und wird somit in die 1. Instanz miteinbezogen. Die 2. Instanz ist der Vorstand des WPBV. Einsprüche gegen die Entscheidung in der 1. Instanz sind schriftlich mit Begründung innerhalb von 14 Tagen nach Entscheidung der 1. Instanz an den Vorstand des WPBV zu richten (Zustelladresse für den Vorstand ist die Geschäftsstelle des WPBV). Bei Anrufung der 2. Instanz (in welcher der Strafreferent nicht mehr stimmberechtigt ist) ist eine Protestgebühr in Höhe von € 75,- zu entrichten und eine Kopie des Zahlungsnachweises dem Einspruch beizulegen, ansonsten gilt der Einspruch als nicht gemacht. Die Vorstandsfunktionäre entscheiden dann innerhalb von 2 Monaten über den Einspruch, wird dem Einspruch stattgegeben, wird die Protestgebühr rückerstattet. Wird der Einspruch abgelehnt, verfällt die Protestgebühr zu Gunsten des WPBV. Genauere Informationen zu diesem Thema, vor allem die Verfahrensweise bei Fällen, die nicht in die Zuständigkeit des Landesverbandes fallen (überregionale Bewerbe), entnehme man bitte der Disziplinar- und Rechtsmittelordnung des ÖPBV.

Straf- und Gebührenordnung

Grundsätzlich übernimmt der WPBV die Gebühren-, die Spesenordnung und den Strafenkatalog des ÖPBV, mit folgenden Abweichungen und/oder Erweiterungen.

GEBÜHRENSÄTZE DES WPBV


Nenngebühren für Landesliga (Mannschaftsmeisterschaften):
1. Landesligamannschaften € 50,-
2. Landesligamannschaften € 40,-
3. Landesligamannschaften € 30,-
Jugendligamannschaften € 30,-

Nenngebühren für Landesmeisterschaften und Vienna Tour (Basis Turniere)
Allgemeine Klassen, Damen, Senioren € 15,-
Jugend, Schüler € 0,-
eventuelle Nachnennungen (auch Jugendliche) + € 8,-

Nenngebühren für Landesmannschafts-Cup:
Pro Mannschaft € 40,-

Regelkenntnisprüfung (Verbandsabgabe)
1. Antreten € 7,5
2. Antreten € 15,-
ab dem 3. Antreten € 35,-

Protestgebühr € 75;-

Lizenzgebühr (jährlich) € 30,-  / € 15,- (Jugend)

Spielerabgabe WPBV (jeder Lizenzspieler - jährlich) € 10,-

Verbandsabzeichen € 6,-

Beitrag Verein für ÖM – Teilnehmer (pro Person,Allg.Kl) € 100,-

STRAFORDNUNG UND STRAFSÄTZE

Der komplette Strafenkatalog des ÖPBV behält auch im Wiener Landesverband seine Gültigkeit, mit folgenden Abweichungen und/oder Erweiterungen.

Für Strafen von Mitgliedern haften grundsätzlich die Vereine.

Über Strafen entscheidet der Strafreferent (Disziplinarreferent). Die Höhe der Strafen richtet sich nach der Strafordnung des ÖPBV. Der Strafreferent kann Strafen bis zur vom ÖPBV festgelegten Höchstgrenze aussprechen. Die Strafen werden innerhalb von 2 Monaten nach Gewahrwerden, schriftlich (auch email) dem Verein mittels Strafandrohung oder Strafbescheid (bei eindeutigen, bewiesenen Tatsachen) mitgeteilt. Erfolgt die Zustellung nicht innerhalb dieser Frist (es gilt das Datum des Poststempels oder der email), so verfällt die Strafe. Der Verein hat 14 Tage Zeit, um beim Strafreferenten Einspruch gegen die Strafandrohung zu erheben. Wird dem Einspruch stattgegeben, ist die Strafandrohung als gegenstandslos anzusehen. Wird die Strafandrohung vom Strafreferenten mittels Strafbescheid bestätigt, besteht für den Verein die Möglichkeit, die Strafe innerhalb der Zahlungsfrist zu bezahlen oder sich mit dem Einspruch an den Vorstand des WPBV (2. Instanz, € 75,- Protestgebühr ist zu entrichten) zu wenden. Dies muss jedenfalls innerhalb der Zahlungsfrist des Strafbescheides geschehen, und zwar schriftlich mit Begründung und einer Kopie des Zahlungsbeleges der Protestgebühr an den WPBV (Zustelladresse ist die Geschäftsstelle des WPBV). Die Vorstandsfunktionäre entscheiden innerhalb von 2 Monaten über den Einspruch. Sollte der Einspruch abgelehnt werden, verfällt die Protestgebühr zu Gunsten des WPBV und die Strafe ist in voller Höhe zu bezahlen. Wird dem Einspruch stattgegeben, wird der Strafbescheid aufgehoben und der Verein erhält die Protestgebühr zurück. Erhebt der Verein keinen Einspruch, ist die Strafe bis zu dem auf der Strafandrohung (Bescheid) angegebenen Datum (2 Wochen nach Ausstellung) an das Strafkonto des WPBV zu bezahlen. Wird die Strafe bis zu diesem Zeitpunkt nicht bezahlt, erhält der Verein ein neuerliches Schreiben (1. Mahnung), mit einer Erhöhung laut ÖPBV Strafenkatalog. Dieser erhöhte Betrag muss innerhalb von 14 Tagen (Datum des Poststempels) auf das Strafkonto des WPBV eingezahlt werden. Bei neuerlicher Nichtbezahlung erhält der Verein ein letztes Schreiben (2. Mahnung), sollte auch dieser Betrag bis zur darauf eingeräumten Frist nicht bezahlt sein, wird der gesamte Verein bis zur vollständigen Bezahlung für alle Einzel- und nach Ermessen der Vorstandsfunktionäre des WPBV auch für Mannschaftsbewerbe gesperrt.

Erhebt ein Verein gegen eine Strafandrohung binnen 14 Tagen (ab Poststempel) Einspruch und wird dem Einspruch vom Strafreferenten (= 1. Instanz) nicht stattgegeben, so erhöht sich die ausgesprochene Strafe im Strafbescheid um 20% (mind. € 3,50). Wird dem Einspruch stattgegeben, so gibt es keinen Strafbescheid und damit auch keine Kosten für einen Einspruch. Weiters kann ein Verein gesperrt werden, wenn er anderen finanziellen Verbindlichkeiten (Lizenzgebühren für die laufende Saison, Turnierabgaben, etc.) gegenüber dem WPBV nicht fristgerecht nachkommt. Der Verein erhält über solche zu entrichtenden Gebühren vom Kassier ebenfalls Rechnung, 1. Mahnung und 2. Mahnung. Wird der angeführte Betrag bis zur auf der 2. Mahnung angegebenen Frist nicht bezahlt, wird der gesamte Verein bis zur vollständigen Bezahlung für alle Einzel- und nach Ermessen der Vorstandsfunktionäre des WPBV auch für Mannschaftsbewerbe gesperrt.

Nichtantreten bei Mannschaftsbewerben der Landesligen:
erstes Nichtantreten € 40,-
zweites Nichtantreten € 60,-
drittes Nichtantreten € 80,- und die zusätzliche Disqualifikation der Mannschaft

Nichtantreten bei Mannschaftsbewerben der Jugendliga:
erstes Nichtantreten € 20,-
zweites Nichtantreten € 30,-
drittes Nichtantreten € 40,- und die zusätzliche Disqualifikation der Mannschaft

Anhänge:
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1. Landesliga

  Mannschaft SP S U N Score Dif Pu
1 4 Fun 1 8 8 0 0 38 : 12 26 22
2 Cool Pool 1 8 5 0 3 30 : 20 10 15
3 Union 2 6 2 0 4 18 : 20 -2 8
4 Friends 1 6 3 0 3 16 : 21 -5 8
5 4 Fun 2 8 3 0 5 17 : 33 -16 7
6 Top Shot 2 8 1 0 7 19 : 32 -13 6

2. Landesliga

  Mannschaft SP S U N Score Dif Punkte
1 Friends 2 8 8 0 0 35 : 15 20 22
2 Cool Pool 3 8 7 0 1 36 : 14 22 21
3 Cool Pool 2 8 5 0 3 28 : 22 6 13
4 Union 3 8 4 0 4 26 : 23 3 13
5 Jokers 1 8 3 0 5 17 : 32 -15 8
6 KSC 1 8 1 0 7 21 : 31 -10 7
7 4 Fun 3 8 3 0 5 19 : 31 -12 7
8 Friends 3 8 1 0 7 18 : 32 -14 5

3. Landesliga

  Mannschaft SP S U N Score Dif Punkte
1 Jokers 2 8 4 0 4 29 : 22 7 15
2 Friends 4 6 6 0 0 25 : 15 10 14
3 Top Shot 3 8 4 0 4 27 : 24 3 13
4 Cool Pool 4 8 4 0 4 24 : 26 -2 10
5 Union 4 6 2 0 4 16 : 23 -7 7
6 Jokers 3 8 2 0 6 19 : 30 -11 7

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